Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dahn, Pirmasens, Mannheim und der Südpfalz
Fachanwalt für Arbeitsrecht, insbesondere in den Bereichen:
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Lohnforderungen
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Betriebsschließung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei der Begründung oder während des Laufs eines Arbeitsverhältnisses stehen nicht immer unbedingt die rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Die rechtlichen Folgen von Fehlern bei der Begründung, dem Lauf oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind teilweise allerdings schwerwiegend. Eine umfassende rechtliche Beratung ist daher ratsam. So können spätere negative Folgen vermieden bzw. negative Auswirkungen abgemildert oder beseitigt werden. Gerade im Arbeitsrecht, wo keine umfassenden und zusammengefassten Normen und Gesetze gegeben sind, ist die Rechtsprechung eine wichtige Quelle für kompetente Beratung. Durch unsere jahrelange Berufserfahrung und regelmäßige umfassende Fortbildung, können wir Ihnen genau diese kompetente Beratung zukommen lassen und Ihnen so auf unsicherem Terrain Sicherheit geben. Wir helfen Ihnen potentielle Gefahren im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, aber auch bereits bestehende Probleme soweit irgend möglich zu lösen.
Immer wieder auftauchende Fragen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis sind dabei vor allem:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
Wie kann ich ein Arbeitsverhältnis beenden? Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz erworben? | Wie kann ich ein Arbeitsverhältnis beenden? Ist die Kündigung des Arbeitgebers wirksam? |
Muss ich eine Abfindung bezahlen? | Kann ich eine Abfindung beanspruchen? |
Muss ich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Zulagen bezahlen? | Warum habe ich in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld bekommen? |
Was mache ich mit den Mitarbeitern wenn ich meinen Betrieb schließe? | Was passiert mit mir, wenn der Betrieb geschlossen wird? |
Muss ich die Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, wenn ich einen Betrieb erwerbe? | Muss ich den neuen Arbeitgeber akzeptieren? |
Was soll denn an unseren Arbeitsverträgen problematisch sein? | Das kann doch niemals wirksam sein! |
Kann ich Überstunden anordnen? | Wieso soll ich am Samstag arbeiten? |
Gilt für mein Unternehmen ein Tarifvertrag? | Gilt für mich ein Tarifvertrag? Erhalte ich alles, was mir zusteht? |
Was mache ich, bei einer Klage? Wie teuer wird dies für mich? | Welche Kosten kommen auf mich zu? Lohnt sich eine Klage? |
Darf der Betriebsrat in einem bestimmten Punkt wirklich in meinem Unternehmen mitentscheiden? | Wie gründe ich einen Betriebsrat im Unternehmen? |
Entgegen der verbreiteten Ansicht, ist das Arbeitsrecht in Deutschland zwar weitgehend reguliert, aber es erschließt sich in den seltensten Fällen aus der reinen Durchsicht des Gesetzes. Da viele unterschiedliche Rechtsquellen, wie Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, betriebliche Übung oder Richterrecht bestehen, kann man leicht den Überblick verlieren, was denn nun konkret im Einzelfall überhaupt gilt.
Dazu kommt, dass die Regelungen oft unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die durch eine sehr breit gefächerte Rechtsprechung erst mit Inhalt gefüllt werden. Schließlich unterliegt das Arbeitsrecht einem stetigen und sich derzeit zumindest gefühlt beschleunigendem Wechsel unterliegt.
Deshalb ist für Unternehmen eine kontinuierliche Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts wichtig.
Dies beginnt bereits bei der Gestaltung von Stellenanzeigen und zieht sich über die Gestaltung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen und der steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich nicht zu beanstandenden Lohngestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch.
Aber auch für Arbeitnehmer stellen sich bei der Begründung, dem Verlauf und insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wichtige und teilweise bedeutsame Rechtsfragen nach der Wirksamkeit von Vertragsklauseln oder Kündigungen oder dem Anspruch und der Durchsetzung von Abfindungen.
Bereits im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs kann auf viele Fragen eine Antwort gegeben werden und verschiedene Lösungsansätze entwickelt und besprochen werden.
In der Folge zeigt sich bei Arbeitgebern, dass oftmals eine kontinuierliche Beratung und Anpassung sogar kostengünstiger ist, als punktuelle Beratungen, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Insbesondere auf der Arbeitgeberseite sind geschickte Gestaltungen im Vorhinein der Schlüssel zum Erfolg, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Arbeitnehmer sind gut beraten, Änderungen im Betrieb oder im Unternehmen prüfen zu lassen, um sich nicht in Situationen zu begeben, in denen sie auf erworbene Rechte oder Privilegien verzichten oder diese verlieren.
Es ist stets unsere Zielsetzung Ihnen in allen Phasen und allen Bereichen des Arbeitsrechts mit kompetenter Beratung, in verständlicher Sprache und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung besteht unser Ansatz immer in einer sachlichen und pragmatischen Vorgehensweise, die insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte und die Kosten berücksichtigt.
Wir vertreten Ihre Interessen entschlossen und objektiv, ohne den Blick für sich ändernde Konstellationen zu verlieren.
Soweit wie möglich, versuchen wir ihre Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Dies kann kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen oftmals verhindern und spart ihnen Zeit.
Oftmals sind gerichtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht aber nicht zu vermeiden. Aber auch in diesen Fällen sind wir darauf bedacht, möglichst kostengünstig und effizient Ihre Angelegenheiten zu regeln, damit Sie schnell Klarheit über die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder deren Beendigung haben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- auf Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt mit weiterem Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht
- individuelle und verständliche Beratung
- durchsetzungsstarke Vertretung
- langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
- lösungsorientierte Arbeitsweise
- Transparenz über die entstehenden Anwaltskosten
- Vertretung und Beratung deutschlandweit
Da jedes Arbeitsverhältnis einen Einzelfall darstellt, ist eine individuelle Beratung immer zu empfehlen. Hierbei wird von uns geklärt, welche Rechtsquellen überhaupt Anwendung finden und wie sich diese auf Ihr konkretes Arbeitsverhältnis oder die Arbeitsverhältnisse in einem Unternehmen auswirken.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht liegen insbesondere in den Bereichen:
- Kündigungsschutz
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Betriebsschließungen
- Sonderzahlungen
- Betriebsübergänge
- Administration von Arbeitsverhältnissen (z.B. Erstellung von Abmahnungen)
- arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- geringfügige Beschäftigung/Minijob
Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber durch/bei:
- die – auch vorherige – Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
- Planung und Umsetzung von Betriebsstillegungen
- gerichtliche Vertretung z.B. Kündigungsschutzverfahren, Lohnklagen, Urlaubsklagen etc.
- rechtssichere Formulierung von Arbeitsverträgen
- Beratung zu den Rechten und Pflichten (z.B. Arbeitszeit, Ruhepausen, Gehaltsbestandteile, betriebliche Übung, Jugendschutz, Gestaltung von Lohnbestandteilen, Urlaub, Mindestlohn, etc.)
- Betriebsübergängen
- Unternehmensverkäufen/-käufen
- Bildung eines Betriebsrats
- Befristung
- uvm.
Das erste Beratungsgespräch
Das erste Beratungsgespräch dient dazu, Ihnen einen möglichst weitreichenden Überblick darüber zu verschaffen, welche grundlegenden Problematiken in Ihrem konkreten fall bestehen und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten, de Ihren Interessen entsprechen. Dabei erläutern wir Ihnen in diesem Zusammenhang regelmäßig auch die möglichen und wahrscheinlichen rechtlichen Folgen der einzelnen Lösungsansätze.
Es werden alle für Sie relevanten Fragen des konkreten Falles miteinander besprochen, um Ihre Interessen bestimmen zu können; z.B.:
- Hat mein Mitarbeiter Kündigungsschutz? Was wäre, wenn er schwerbehindert ist? Mit welcher Frist kann ich kündigen?
- Was kann ich gegen die Kündigung unternehmen? Kann ich trotz Kündigungsschutzklage ein neues Arbeitsverhältnis beginnen?
- Erhalte ich eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit?
- Kann ich eine Abfindung beanspruchen? Muss ich eine Abfindung bezahlen?
- Muss ich Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld auch in diesem Jahr bezahlen?
- Weshalb werden meine Überstunden nicht gezahlt?
- Kann ich einen Sonntagszuschlag beanspruchen?
- Kann mein Arbeitgeber mir den Urlaub verweigern?
- Wie kann ich den Mitarbeiter versetzen?
- Muss ich den Betriebsrat anhören?
- Muss ich den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen?
- Ist meine Befristung wirksam?
- Ist Fahrtzeit schon Arbeitszeit?
- Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
- uvm.
Ziel unserer Erstberatung ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu ihrer Situation und eine Perspektive zur Regelung der maßgeblichen Aspekte zu geben. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Plan als Grundlage zur Verwirklichung Ihrer Interessen unter Berücksichtigung dessen was rechtlich möglich ist.
Um einen Erstberatungstermin zu vereinbaren rufen Sie uns gerne unter der 06391 / 9228-91 an oder wenden Sie sich per E-Mail an beratung@stb-maier.de.
Alternativ hierzu können Sie auch gerne über das Formular Online-Mandat schnell und effektiv Ihre Daten und Ihre Sachverhaltsschilderung zusammenfassen und an uns übermitteln. Damit sind wir in der Lage uns vor dem ersten Beratungsgespräch bereits einen erste Eindruck zur Angelegenheit zu verschaffen, wodurch die Bearbeitung beschleunigt werden kann. Eine Win-Win-Situation für Sie und uns.
Dabei stehen auch die Zweigstellen in Pirmasens, Bad Bergzabern und Mannheim für Besprechungen zur Verfügung.